Sportstätten sind wegen der Corana Pandemie geschlossen worden und der Trainingsbetrieb ist in den meisten Bundesländern untersagt worden
Reitbetriebe werden darin nicht explizit genannt, da trotz Pandemie nach wie vor das Tierschutzgesetzt gilt. Pferde sind Lebewesen, die auf unsere Fürsorge und Versorgung angewiesen sind. Wir sind dazu verpflichtet, unsere Pferde dementeprechend zu versorgen, dies aber in dieser Zeit unter Beachtung strengster Hygienemaßnahmen.
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen
Dies ist in §2 des Tierschutzgesetzes nachzulesen.